Kommunalwahl in Corona-Zeiten

Kommunalwahl in Corona-Zeiten

Am 13. September wird gewählt. Dabei gilt für alle Wählerinnen und Wähler eine Maskenpflicht.

Vier Stimmzettel werden am Wahltag in den 33 Wahllokalen ausgegeben: Gewählt werden die Landrätin/der Landrat des Kreises Minden-Lübbecke, die Abgeordneten des Kreistages, die Bürgermeisterin/der Bürgermeister der Stadt Minden sowie die Mitglieder des Rates der Stadt Minden. Dass dieses keine „normale Wahl“ wie 2014 (Kommunalwahl) oder 2015 (Bürgermeister-Wahl) sein wird, zeichnet sich schon seit Wochen ab. Denn die Corona-Pandemie dauert an. Und daher gibt es für Bürgerinnen und Bürger, die das Wahllokal aufsuchen wollen, und auch für die Wahlvorstände vor Ort, einige Regeln. So bittet die Stadt Minden die Wähler*innen, einen eigenen Kugelschreiber oder Stift in das Wahllokal mitzubringen. Auch eine Mund-Nase-Bedeckung ist Pflicht. Mit der Neufassung der Coronaschutzverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – gültig ab 1. September 2020 - ist nach Paragraf 2, Nr. 10 und 11, das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in Bezug auf die Wahlen festgelegt worden. Danach müssen Wähler*innen in Wahlräumen und auf den Zuwegungen zu Wahlräumen - innerhalb von Gebäuden - einen Mund-Nase-Schutz tragen. Das wird auch für eventuelle Wartezeiten vor dem Wahllokal empfohlen. „In jedem Fall sollte immer genügend Abstand gehalten werden“, so Erster Beigeordneter und Wahlleiter Peter Kienzle. Wahlhelfer*innen sind von der Masken-Pflicht befreit, wenn durch organisatorische Maßnahmen der Mindestabstand untereinander und zu den Wähler*innen gewährleistet werden kann, oder wenn es gleichsam wirksame Schutzmaßnahmen - wie Spuckschutzscheiben - gibt. Das ist für die Zeit der geöffneten Wahllokale zwischen 8 und 18 Uhr gewährleistet. „Während der Auszählung nach 18 Uhr, wo die Mindestabstände aus Erfahrung nicht gewahrt werden können, wird ein Mund-Nase-Schutz für alle Wahlhelfer*innen notwendig sein“, so Kienzle weiter. Bereits in der Vorbereitung zur Wahl ist in Minden die Zahl der Wahllokale von 54 auf 33 (= Stimmbezirke) reduziert worden. Coronabedingt mussten die Wahllokale eine bestimmte Größe haben und auch die aktuellen Hygienestandards erfüllen. Deshalb hat das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, dass es weniger Stimmbezirke und damit Wahllokale in 2020 geben darf. „Davon haben wir in Minden Gebrauch gemacht und die Zahl reduziert“, erläutert Erster Beigeordneter Peter Kienzle. Und es gibt aus diesem Grund auch einige neue Wahllokale – insgesamt acht. Bürger*innen finden Angaben zu ihrem Wahllokal auf der Wahlbenachrichtigung. Zur Abwicklung in Minden werden knapp 700 Wahlhelfer*innen in den 33 Wahllokalen und den 33 Briefwahlvorständen, die alle in der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule zusammenkommen, eingesetzt. Sie sind an diesem Tag ehrenamtlich für die Stadt Minden tätig und erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 bzw. 50 Euro - je nach Funktion. Die Wahlvorsteher*innen, Stellvertreter*innen und Schriftführer*innen bekommen in der kommenden Woche noch eine genaue Einweisung – auch in die aktuellen Hygieneregeln. 

„Die Stadtverwaltung unternimmt alles, was möglich ist, um die eingesetzten Wahlhelfer*innen und auch die Wähler*innen zu schützen“, so Kienzle. Es gibt Sicherheitskonzepte für die Wahllokale und Desinfektionsmittelspender. Auch wird eine zahlenmäßige Beschränkung der gleichzeitigen Wähler*innen für den jeweiligen Wahlraum festgelegt.

Parallel zur Urnenwahl ist auch die Briefwahl möglich. Davon haben – sicher auch coronabedingt – bis zum 2. September schon rund 13.100 Wähler*innen in Minden Gebrauch gemacht. 2014 waren es zur Kommunalwahl insgesamt rund 8.700. „Die Zahl der Briefwähler*innen ist also schon jetzt deutlich höher als vor sechs Jahren“, stellt Ralf Wilkening, Leiter des Teams Wahlen bei der Stadt Minden, fest. Foto: Sortierung der Briefwahlunterlagen im Wahlbüro (Pressestelle der Stadt Minden)

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