Veränderungen beim Unterhalt

Veränderungen beim Unterhalt

Die Düsseldorfer Tabelle hat sich zum 1. Januar 2023 wesentlich verändert. Nicht nur die Bedarfssätze der Kinder, auch der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen wurde zum Ausgleich der inflationsbedingten Erhöhung der Lebenshaltungskosten angepasst.

Gleichzeitig wurde das Kindergeld auf 250 Euro pro Monat und Kind erhöht.  hat und dieser Betrag zur Hälfte zur Bedarfsdeckung einzusetzen ist. Da das Kindergeld beiden Elternteilen je zur Hälfte zusteht, jedoch in voller Höhe an den Elternteil ausbezahlt wird, bei dem das Kind wohnt, darf der Elternteil, der den Kindesunterhalt zahlen muss, die Hälfte des Kindergelds vom Unterhalt abziehen.

Um Missverständnisse – auch innerhalb der Familie – zu vermeiden, können sich die Eltern gemeinsam oder der betreuende Elternteil zwecks Beratung und Überprüfung des Unterhalts bei der Beistandschaft im Jugendamt melden. Neben den Eltern minderjähriger Kinder können sich auch Jugendliche im Alter zwischen 18 und 21 Jahren zu ihren Unterhaltsansprüchen im Jugendamt beraten lassen. Junge Volljährige haben Barunterhaltsansprüche gegen beide Elternteile. Die Düsseldorfer Tabelle ist hier zu finden.

Für Ansprüche von Kindern, deren Familienname mit den Buchstaben A bis L beginnen, können unter der Telefonnummer 0571 791343 und für die Buchstaben M bis Z unter der Telefonnummer 0571 791172 Termine für Beratungsgespräche vereinbart werden.

 

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