Für alle Inhaber von grauen und rosafarbenen Papierführerscheinen, die von 1953 bis 1958 geboren sind und ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2022 tauschen müssen, ist es aktuell bundesweit schwierig, rechtzeitig einen Termin bei der örtlichen Führerscheinstelle oder bei den jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltungen zu bekommen. Coronabedingt kommt es vielfach zu Engpässen bei der Terminvergabe.
Die Verkehrsministerkonferenz hat daher beschlossen, dass denjenigen, die es wegen der aktuellen Lage nicht schaffen, ihren Führerschein fristgerecht bis zum 19. Juli umtauschen - kein Verwarngeld in der Höhe von zehn Euro droht.
Der Umtausch muss also nicht unbedingt bis zum 19. Januar erledigt sein. Die Kreisverwaltung empfiehlt, sich im Laufe der Monate Februar, März und April einen Termin bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen zu besorgen oder auch ohne vorherige Terminvereinbarung in diesen Monaten die Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt oder den Bürger-Service im Kreishaus in Minden an der Portastraße 13 aufzusuchen.