Kutenhauser Straße künftig sicher queren

Kutenhauser Straße künftig sicher queren

Fußgängerüberweg fast fertig – Schutzstreifen für Radfahrer wird „verschwenkt“

An der Kutenhauser Straße wird ein Zebrastreifen eingerichtet. Dieser dient Fußgängern künftig zum sicheren Überqueren der Fahrbahn vom Wohngebiet zu den gegenüberliegenden Zielen. Hier befinden sich unter anderem ein Supermarkt, ein Bäcker, eine Bank und ein Fitnessstudio.

„Die für den Fußgängerverkehr schwierige Verkehrssituation beim Queren der Kutenhauser Straße wurde in den vergangenen Jahren häufiger an die Stadtverwaltung herangetragen“, berichtet der Beigeordnete für Städtebau und Feuerschutz, Lars Bursian. Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges scheiterte aber bislang an den auf beiden Fahrbahnseiten erforderlichen Gehwegen. Vor einem Jahr unternahmen dann die Ortsvorsteher*innen Birgitt Keil (Kutenhausen) und Walter Piepenbrink (Todtenhausen) sowie die Stadtverordneten Bärbel Jürgensmeyer und Karl-Heinz Meilwes einen neuen Versuch, sich hier für einen Zebrastreifen einzusetzen, der auch vom Unternehmen Röthemeier unterstützt wurde.

Dieser Vorstoß war letztlich erfolgreich. Auf der Westseite der Kutenhauser Straße wurde jetzt der bislang fehlende Gehweg bis zur südlich gelegenen Bushaltestelle gebaut, der die Fahrbahn am Fußgängerüberweg einengt. „Die Einengung auf 6,50 Meter entspricht den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen und soll die zu Fuß zurückzulegende Strecke möglichst kurz halten“, erläutert die städtische Verkehrsbehörde. Auf diese Weise konnte hier auch eine Eiche erhalten werden, an der der Gehweg vorbei geführt wird.

An der Fahrbahneinengung wird der Schutzstreifen für Radfahrer auf der Ostseite an dem vorgezogenen Gehweg vorbeigeführt und in dem verschwenkten Bereich rot eingefärbt. Diese Markierungsarbeiten sollen erfolgen, wenn der Asphalt entsprechend vorbereitet ist. Außerdem ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit hier bereits auf 30 Stundenkilometer reduziert. Das bislang noch auf einem Kunststoffsockel befestigte Tempo-30-Schild wird später noch fest in den Boden eingelassen und mit dem Zusatz-Schild „Fußgängerüberweg“ versehen. Auch dieser muss noch markiert werden.

In diesem Zusammenhang weist die Verkehrsbehörde noch einmal auf die Verhaltensregeln an Schutzstreifen hin: Wer mit einem Pkw auf dem Schutzstreifen fahrende Radfahrer überholen möchte, muss zu diesen einen Abstand von 1,50 Meter einhalten. Das ergibt sich aus der aktuellen Rechtsprechung. Dieser Abstand soll künftig auch in der Straßenverkehrsordnung festgesetzt werden. Ein solcher Überholvorgang ist damit – unabhängig von dem Fußgängerüberweg - an der gesamten Kutenhauser Straße bei Begegnungsverkehr nicht zulässig. „Wenn einem also ein anderer Pkw oder ein Lastwagen entgegen kommt, muss man als Autofahrer hinter dem Radfahrenden bleiben, bis sich eine ausreichende Gelegenheit zum Überholen bietet“, so die Verkehrsbehörde.

Die Stadt Minden ist Mitglied der „Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte (AGFS)“. Durch den Bau des Fußgängerüberweges werde die Sicherheit des Fußgängerverkehrs deutlich erhöht. Aber auch Radfahrende können davon profitieren. Denn auf der Ostseite der Fahrbahn ist der Gehweg auch zum Radfahren freigegeben (Verkehrszeichen „Gehweg Radfahrer frei“). Radfahrer haben in Fahrtrichtung stadtauswärts also die Wahl zwischen Gehweg- und Fahrbahnnutzung.

Viele Radfahrer, insbesondere solche, die sich im Straßenverkehr eher unsicher fühlen, nutzen den Gehweg. Auch sie können künftig den Fußgängerüberweg zum Überqueren der Fahrbahn nutzen. Vorrang haben sie allerdings nur, wenn sie absteigen und das Fahrrad schieben. Dann gelten sie als Fußgänger und haben entsprechende Rechte.

Fotomontage: Städtische Betriebe Minden

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